Altholzabfuhr

 

Zur Altholzabfuhr gehören in privaten Haushalten anfallende, nicht mit Holzschutzmittel behandelte Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 75 Kilogramm nicht überschreiten und zu mindestens 50 Prozent aus Holz bestehen.

Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt 4 Kubikmeter. Das Altholz muss gebündelt, transportfähig und von herausstehenden Schrauben und Nägeln befreit ordentlich am Straßenrand aufgestapelt werden. Kleinteile, die von der Größe her in die Restabfalltonne passen, gehören nicht zur Altholzabfuhr.

Sperrstücke aus Holz sind z.B. Stühle, Tische, Schränke, Regale, Betten, Bilderrahmen, Korbmöbel, Lattenroste mit Holzrahmen usw.. Auch mit Kunststofffurnier beschichtete Möbelstücke aus Pressspan (z.B. Küchen) werden abgefahren. Scharniere, Griffe, kleine Polster usw. müssen nicht abgebaut werden.

Nicht abgefahren werden Baum- und Strauchschnitt, Gewerbeabfall, Paletten, Bauholz, Baustellenabfälle (z.B. Türen, Fenster, Holzverkleidungen), Lattenroste mit Metallrahmen, Sofas, Sessel, mit Holzschutzmittel behandelte Hölzer aus dem Außenbereich usw.

Das Altholz muss am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.

Schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz), wie z.B. imprägnierte Gartenmöbel, kann zu einer Annahmestelle (z.B. Firma Lobbe in Attendorn oder Firma Remondis in Lennestadt) gebracht werden. Es wird dort kostenlos angenommen. Die Gesamtmenge darf 4 Kubikmeter nicht überschreiten. Nicht kostenlos angenommen werden schadstoffhaltige Bau- und Renovierungsabfälle.