Sperrgutabfuhr
Zur Sperrgutabfuhr gehören Abfälle aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Größe nicht in die graue Tonne passen und zu weniger als 50 Prozent aus Holz bestehen. Die Sperrstücke dürfen eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 75 Kilogramm nicht überschreiten.
Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt 4 Kubikmeter.
Sperrstücke sind z.B. Polstermöbel, Matratzen, Oberbetten, Sprungfederrahmen mit Holzanteil, Lattenroste mit Metallrahmen, Möbel aus Kunststoff, Spielgeräte aus Kunststoff, Wäschekörbe, Bürostühle, Koffer, Kinderwagen usw.
Nicht angenommen werden Holzmöbel, Metallschrott, Elektrogeräte, Baum- und Strauchschnitt, Gewerbeabfälle, Papier, Pappe, Wertstoffe, Autoreifen, Bauschutt, Baustellenabfall (z.B. Türen, Fenster, Laminat, Waschbecken) usw.
Die Sperrstücke müssen am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.